Verabreichung von Medikamenten

Verabreichung von Medikamenten in der Mittagsinsel

Mitteilungspflichten

Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, chronische Krankheiten, etc. sind unmittelbar nach Bekanntwerden schriftlich dem Vorstand und den Betreuungskräften zu melden.

Medikamente

Während der Betreuung sollen den Kindern nach Möglichkeit keine Medikamente verabreicht werden. Für den Fall, dass ein Kind während der Betreuung Medikamente verabreicht werden müssen, besteht die Pflicht der Eltern/Erziehungsberechtigten dem Vorstand und den zuständigen Betreuungskräften vor Schuljahresbeginn eine schriftliche Anweisung über Art, Menge und Häufigkeit der Medikamentenzuführung zu geben. Ergänzend besteht die Möglichkeit für Eltern/Erziehungsberechtigte den zuständigen Betreuungskräften eine persönliche Einweisung zur Verabreichung der Medikamente während der Mittagsinselbetreuungszeiten zu geben. Neben der Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten ist auf der Erklärung auch der behandelnde Arzt mit Kontaktdaten anzugeben. Alle Informationen sind stets aktuell zu halten .

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet dem Vorstand und den zuständigen Betreuungskräften einen schriftlichen Haftungsausschluss für die Medikamentenverabreichung zu geben, anderenfalls kann die Verabreichung von Medikamenten verweigert werden.